Auf dieser Seite stellt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht Probleme aus seinem Fachgebiet im Zusammenhand mit Corona dar. Scheuen Sie sich nicht, Rechtsanwalt Andreas Fischer zu kontaktieren, wenn Sie weitere Fragen haben.
FAQ:
Was passiert,wenn ich wegen Corona meine Miete für meine Wohnung nicht mehr bezahlen kann?
Einem Mieter kann für vom 1. April bis 30. Juni 2020 nicht wegen unterbliebener Mietzahlungen aufgrund der CORONA-Pandemie gekündigt werden. Die Miete bleibt aber weiter geschuldet und es können auch Verzugszinsen entstehen. Wenn diese Mietschulden nicht bis zum 30. Juni 2022 bezahlt werden, kann den Mietern wieder gekündigt werden.
Kann mein Mieter einfach behaupten, dass er wegen Corona die Miete von April bis Juni 2020 nicht bezahlen kann?
Nein,Mieter müssen glaubhaft machen, dass die unterblieben Zahlung der Miete auf den Folgen der CORONA-Pandemie beruht, Zum Beispiel durch Nachweise einer Einkommensreduzierung aufgrund Arbeitlosengeld, Vorlage einer Kündigung oder einer eidesstattlichen Versicherung.
Mein Mieter schuldet mir auch bereits aus Februar und März 2020 mehr als einer Monatsmiete Rückstand, hinzu kommen noch die Mieten seit April. Kann ich ihn dann kündigen?
Ja, hier liegt der Kündigungsgrund ja schon in den Mietrückständen vor dem massiven Beeinträchtigungen aufgrund Corona.
Ich kann die Miete für mein Ladengeschäft nicht mehr aufbringen, weil ich dieses aufgrund der Coronavorschriften nicht öffnen darf. Muss ich diese deshalb trotzdem bezahlen?
Diese Frage ist bisher noch nicht klar beantwortet. Die neue gesetzliche Regelung, dass die Mieten für April bis 2020 bis Juni 2022 bezahlt werden müssen, legt dies nahe.
Es wird aber auch die Auffassung vertreten, dass aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung, den Laden nicht öffnen zu dürfen, die Geschäftsgrundlage für den Mietvertrag weggefallen ist, mit der Konsequenz, dass dann der Vermieter keine oder nur eine teilweise Miete beanspruchen kann. Dies wird in den nächsten Jahren sicherlich höchstrichterlich geklärt werden.